Testnachweispflicht in Kursen auch mit Booster-Impfung
Die aktuell geltende Testnachweispflicht bei der Teilnahme an allen Indoorkursen gilt ausnahmslos auch für Teilnehmende mit Booster-Impfung. So können wir allen Teilnehmenden und Kursleitenden ein gesundes und sicheres Sporttreiben bieten.
Zu jedem Kurstermin ist ein offiziell ausgestellter und personifizierter negativer Testnachweis zu erbringen. Alle Teilnehmenden sowie Kursleitenden müssen geimpft oder genesen sein und die Testpflicht gilt für alle gleichermaßen - auch für Geboosterte.