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Testpflicht-Befreiung für Outdoorkurse, Geimpfte und Genesene

Nach den neusten Verordnungen ist die Testpflicht in den Sportkursen outdoor aufgehoben. Indoor müssen nur noch Teilnehmende, die nicht Genesen oder vollständig geimpft sind, regelmäßig einen negativen Coronatest nachweisen. Diese Verordnungen gelten ab 05.07.2021.


Ab dem 05.07.2021 gelten folgende Regelungen in unseren Sportkursen:

 

Outdoor-Sportkurse:

- es besteht keine Testpflicht mehr

 

Indoor-Sportkurse: 
- Genesene und Geimpfte*: keine Testpflicht mehr; zum nächsten Kurstermin bitte einen Nachweis 
  mitbringen
- Nicht genesen oder geimpft: zu jedem Kurstermin ist eine offiziell ausgestellte und personalisierte
  Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorzulegen, die nicht älter als 24h ist
- Im Gebäude (Umkleideräume, Toiletten und Flure) besteht weiterhin Maskenpflicht
- In Umkleideräumen und Toiletten ist die maximal zulässige Personenzahl einzuhalten

 

Campusfit:

- Teilnahme nur mit Terminbuchung
- Genesene und Geimpfte: keine Testpflicht mehr; zum nächsten Kurstermin bitte einen Nachweis
  mitbringen
- Nicht genesen oder geimpft: zu jedem Kurstermin ist eine offiziell ausgestellte und personalisierte
  Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorzulegen, die nicht älter als 24h ist
- Im Gebäude (Umkleideräume, Toiletten und Flure) besteht weiterhin Maskenpflicht
- In Umkleideräumen und Toiletten ist die maximal zulässige Personenzahl einzuhalten

 

Trotz der Lockerungen appellieren wir an alle Teilnehmenden, sich weiterhin verantwortungsbewusst in unseren Kursen zu verhalten und die Hygiene- sowie Testvorgaben einzuhalten.
Vielen Dank!

 

*Genesen: es wurde ein positiver PCR-Test durchgeführt, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs
  Monate her ist

  Geimpft: Vollständige Impfung ist vor mind. 14 Tagen erfolgt